Neue gesetzliche Vorgabe " Terminservicegesetz"
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, nach dem Terminservicegesetz sogenannte offene Sprechstunden zu deklarieren, in denen Patienten mit dringlichen Anliegen oder Notfällen ohne Termine behandelt werden können.
Hierzu eine Anmerkung in eigener Sache:
Wir haben wöchentlich über 40h Sprechstundenanteil und behandeln schon seit jeher jegliche Form von traumatologischen und handchirurgischen Notfällen ohne Termin. Die Terminsprechstunde dient dazu, die Abläufe zu kanalisieren, und damit auch die Wartezeiten, für Sie, liebe Patientinnen und Patienten zu minimieren. Somit stellt das TSG aus unserer Sicht keinerlei Neuerung dar.
Wir behandeln natürlich Notfälle zu jeder Zeit, da es aber leider auch viele Patienten gibt, die sich mit jedweder Erkrankung als Notfall deklarieren, behalten wir es uns vor, solche " Pseudonotfälle" zu kanalisieren und ggf. diese Patienten auf die Terminsprechstunde zu verweisen.
Nichts desto trotz sind wir verpflichtet, offene Sprechstunden zu deklarieren.
Unsere offiziellen offenen Sprechstundenzeiten für beide Ärzte sind jeweils
Montags 8-9 Uhr
Dienstags 13-14 Uhr
Mittwochs 8-9 Uhr
Donnerstags 13-14 Uhr
Freitags 8-9 Uhr
Wir versuchen für alle Patienten eine zeitnahe Behandlung zu organisieren, auf Grund der hohen Patientenfrequenz ist dies nicht immer möglich, hierfür bitten wir um Verständnis.
Dr. Tobias Senn Dr. Frank Krause