Berufsgenossenschaftliche Zulassung
Auf Grund der langjährigen Hand- und Unfallchirurgischen Erfahrung der beiden Praxisleiter ( Leitende Oberarzttätigkeit an einem Schwerpunktkrankenhaus für Unfall- und Handchirurgie) besteht die Zulassung zur Behandlung von auch schweren Verletzungen im Bereich der Hand- und Unfallchirurgie sowohl auf konservativem, wie auch auf operativem Gebiet durch alle Berufsgenossenschaften ( D- Arzt-Verfahren).
Seit dem 15.06.2009 besteht die Zulassung der Berufsgenossenschaften zum VAV
( Schwerverletztenverfahren in der Handchirurgie!! Sogenanntes §6 Verfahren )